Die Erwärmung von Maschinen erfolgt nach einer sogenannten Exponentialfunktion.
Für die Erwärmungskurve steht in der Hochzahl ( = der Exponent) das Verhältnis der Zeit t zu der Zeitkonstante τ (sprich: "TAU") und die Basis ist die Eulersche Zahl e ( = 2,71828). Per Taschenrechner kann die Exponentialfunktion mit der Taste ex berechnet werden.
Mit dieser Potenzfunktion lässt sich jede Erwärmungszeitkurve berechnen. Das Diagramm der Temperaturkurve über der Zeit sieht immer wie folgt aus:
Motoren müssen so bemessen werden, dass die zulässigen Wicklungstemperaturen bei der vorgesehenen Betriebsart nicht überschritten werden.
Wir unterscheiden:
Der Motor läuft so lange mit Nennlast, dass er die Endtemperatur erreicht;
Der Motor läuft zu kurz, um sich auf Endtemperatur zu erwärmen. Die Betriebspause reicht zum vollständigen Auskühlen des Motors aus.
Die Betriebspause reicht zum vollständigen Auskühlen des Motors nicht mehr aus.
Der Motor kann sich im Leerlauf nicht abkühlen.
Wird eine Maschine statt im Dauerbetrieb (S1) im Kurzzeitbetrieb (S2) verwendet, kann die geforderte Leistung vergrößert werden.
Es gilt:
dabei ist
Wird eine Maschine statt im Dauerbetrieb (S1) im Aussetzbetrieb (S3) verwendet, und ist die Abkühlungszeitkonstante sicher kleiner als die Stillstandszeit tSt (5τ < tSt), dann kann die geforderte Leistung ebenfalls vergrößert werden.
Es gilt:
dabei ist
Wenn während des Betriebes verschiedene Belastungen auftreten (S6), wird die durchschnittliche Leistungsabgabe der Maschine wie folgt berechnet:
Für die weitere Berechnung ist:
Für die Spieldauer kann bei gleichbleibender Betriebsart auch die relative Zeit in 100% angegeben werden. Dann ist die Betriebszeit des Motors die Einschaltdauer ED in % der Spieldauer tS. Somit gilt:
und
Bei Motoren ohne spezielle ED-Angabe kann der Einsatz im Dauerbetrieb angenommen werden. ED - Motoren (zB: ED 15%; 25%; 40%; 60%) können bei der angegebenen Leistung nicht im Dauerbetrieb laufen! Bei ihnen gilt:
So kann die Beziehung für die Berechnung der
Unter Schutzarten verstehen wir die konstruktiven Maßnahmen gegen das Eindringen von Flüssigkeiten (Wasser) und Festkörpern in das Gehäuse.
Das Bezeichnungssystem besteht aus dem Kürzel IP xx (International Protection) gefolgt von zwei Kennziffern xx:
Kennziffer 1 | Schutz gegen ... |
---|---|
0 | - |
1 | ... große Fremdkörper (Ø > 50 mm) |
2 | ... mittelgroße Fremdkörper (Ø > 12 mm) |
3 | ... kleine Fremdkörper (Ø > 2,5 mm) |
4 | ... kornförmige Fremdkörper (Ø > 1 mm) |
5 | ... Staubablagerung (Eindringen nur in einem Maß, das die Arbeitsweise nicht beeinträchtigt wird) |
6 | ... Eindringen von Staub |
Begriffe für das Eindringen von Wasser:
Kennziffer 2 | Schutz gegen ... |
---|---|
0 | - |
1 | ... senkrecht fallendes Tropfwasser |
2 | ... schräg fallendes Tropfwasser |
3 | ... Sprühwasser |
4 | ... Spritzwasser |
5 | ... Strahlwasser |
6 | ... schädliche Feuchte bei überflutung |
7 | ... schädliche Feuchte bei kurzem Eintauchen in Wasser |
8 | ... schädliche Feuchte bei Untertauchen bis zu einem bestimmten Druck |