EGT-Lichttechnik (Planungsgrundlagen)

[TEC/GM]

Leitsätze für die Beleuchtung am Arbeitsplatz

  1. Die Beleuchtungsstärke muss der Sehaufgabe und dem Arbeitsumfeld angepasst werden.
  2. Je niedriger der Kontrast, desto höher muss die Beleuchtungsstärke sein.
  3. Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz sollte möglichst gleichmäßig sein.
  4. Große Unterschiede in der Beleuchtungsstärke sollen vermieden werden.
  5. Die Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz soll höher als die der Umgebung sein.
  6. Direkt-und Reflexblendung sollte vermieden werden.
  7. Die Beleuchtung besonders der Gehwege sollte eine natürliche Schattenwirkung erzeugen.
  8. Die Lichtfarbe sollte der Sehaufgabe und der Nutzung angepasst werden.
  9. Warmweißes Licht kann eine Minderung von psychosomatischen Erkrankungen durch Lichteinwirkung bringen.
  10. Im Alter nimmt die Sehschärfe ab, die dann durch eine Erhöhung der Beleuchtungsstärke ausgeglichen werden muss.
  11. Die Beleuchtung sollte flimmer-und flackerarm sein.
  12. Bei Arbeitsplätzen mit unzureichender Tageslichtbeleuchtung sollte wenigstens eine Sichtverbindung ins Freie bestehen.
  13. An den Fenstern müssen verstellbare Lichtschutzvorrichtungen sein.
  14. Deckenleuchten müssen blendfrei und sollten indirekt strahlen.
  15. Das beste Licht wird durch eine Kombination mit indirekter gleichmäßiger Raumausleuchtung und individueller Arbeitsplatzbeleuchtung erzielt.

Der Mensch im Mittelpunkt

HCL ... Human Centric Lighting

Neueste Erkenntnissen über den Zusammenhang zwischen künstlicher Beleuchtung und menschlicher Gesundheit führen zu erweiterten Planungsgrundlagen einer Beleuchtung:

Bedarfsberechnung nach dem Wirkungsgradverfahren (grob)

Der Wirkungsgrad einer Beleuchtungsanlage ηB setzt sich aus

  • dem Leuchtenwirkungsgrad
  • den Abmessungen des Raumes und
  • der Helligkeit der Einrichtung des Raumes
zusammen.

Wir können folgende Zahlen verwenden:

Art des RaumesηB
Werkstatt0,2 bis 0,4
Büro0,4 bis 0,5
Ordination0,5 bis 0,6

Der Planungswert

Bei der Berechnung wird wegen der Alterung der Lampen ein Aufschlag von 25% (= Faktor 1,25) auf die Nennbeleuchtungsstärke gemacht.

Der erforderliche Lichtstrom wäre danach:

Berechnung_Lichtstrom_kurz (5K)

    Φ ... Lichtstrom
    EN ... Nennbeleuchtugsstärke
    A ... Raumfläche
    ηB ... Beleuchtungswirkungsgrad

Berechnungsbeispiel:

Berechnungsbeispiel (27K)

Details siehe ETAM2